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Fragen und Antworten zu unserer Praxis

Für Ihre wichtigsten Fragen können Sie sich hier vorab einen Überblick verschaffen. Selbst­ver­ständ­lich können Sie sich auch telefo­nisch oder digital bei uns melden.

Was ist der Unterschied zwischen Logopädie und Sprachtherapie?

Der Unter­schied liegt in der Ausbil­dung. Wer Logopäde/in werden möchte, muss aktuell eine dreijäh­rige Ausbil­dung an einer Fachschule für Logopädie besuchen; an deren Ende steht ein Staats­examen. Sprach­the­rapie ist ein Studi­en­gang und endet mit einem Bachelor-Abschluss. Inhalt­lich sind beide vergleichbar.

Was ist der ganzheitliche / systemische Ansatz?

Der Begriff stammt aus der syste­mi­schen Famili­en­the­rapie. Es bedeutet, dass man eine Person immer ganzheit­lich betrachtet. Die Person / der Patient kommt mit seinen (klaren wie auch unklaren) Zielen, aktuellen Problemen, indivi­du­ellen Ressourcen und persön­li­chen Entwick­lungs­her­aus­for­de­rungen in die Therapie. Eine Lösung liegt dabei immer inner­halb des Systems / der Familie. Die Basis für die Therapie ist eine lösungs­ori­en­tierte Grundhaltung.

Wie bekomme ich eine Verordnung / ein Rezept für die Therapie?

Die Verord­nung für die logopä­di­sche Therapie muss immer von einem Arzt ausge­stellt werden. Meistens vom Kinder­arzt, Inter­nisten, Neuro­logen, HNO-Arzt oder auch Zahnarzt oder Kieferorthopäde.

Wer übernimmt die Kosten der Therapie?

Bei gesetz­lich Kranken­ver­si­cherten übernimmt die jewei­lige Kranken­kasse die Kosten. Aller­dings muss ab dem 18. Lebens­jahr eine Zuzah­lung in Höhe von 10 Prozent geleistet werden.
Bei Privat­ver­si­cherten übernimmt in aller Regel die private Kranken­ver­si­che­rung die Kosten. Aller­dings kann es hier je nach Versi­che­rungs­um­fang ebenfalls zu einer Zuzah­lung kommen.

Wann sollte ich als Angehöriger oder Elternteil aktiv werden?

Sie sollten aktiv werden, sobald Sie sich Sorgen machen in Bezug auf die Sprache oder die Kommu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit Ihres Kindes, Partners oder Angehö­rigen. Es ist möglich, zunächst nur eine logopä­di­sche Diagnostik und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wie läuft die Behandlung ab?

Als Logopäde/in sind wir zunächst an das gebunden, was der Arzt verordnet in Bezug auf Zeit, Dauer und Frequenz. Die meisten Behand­lungen finden 1–2x pro Woche statt, die Verord­nung umfasst dabei 10–20 Thera­pie­ein­heiten. Die Dauer richtet sich nach der Art der Therapie und nach der Schwere der Störung. Wir bieten auch hochfre­quente Termine an, also 3–4 pro Woche bei entspre­chender Indika­tion. Sollte die Therapie mehr als 60 Einheiten umfassen, machen wir gerne Intervall-Therapie; wir planen dann regel­mä­ßige Pausen ein, um die Motiva­tion zu erhalten.

Machen Sie Hausbesuche? Kommen Sie in Einrichtungen wie Kita, Schule oder Pflegeheim?

Ja, wir bieten Hausbe­suche im Essener Stadt­ge­biet an. Wir kommen auch in Einrich­tungen, z.B. Senio­ren­ein­rich­tungen, Kinder­gärten oder auch Schulen.

Sind die Eltern / Angehörigen bei der Therapie dabei?

Das ist grund­sätz­lich möglich. Bei kleineren Kindern ist das sogar sehr sinnvoll, weil die Eltern dann am Modell des Thera­peuten sehen, wie sie ihr Kind optimal sprach­lich fördern können. Bei älteren Kindern ist es oft hinder­lich, wenn die Mutter oder der Vater daneben sitzt. Am Stunden­ende planen wir daher genug Zeit ein, mit den Eltern zu bespre­chen, was in der Stunde geübt wurde.

Gibt es feste Termine und feste Therapeuten?

Ja, in der Regel gibt es feste Termine. Wir sind eine reine Termin­praxis. Im Alltag hat es sich bewährt, immer die gleichen Termine zu vergeben, z.B. immer donners­tags um 10 Uhr. Manchmal sind Patienten sehr flexibel und bekommen dann sogenannte „Springer-Termine“, also je nach Verfügbarkeit.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie einmal verhin­dert sein, ist das kein Problem. Sie sollten uns aller­dings 24 Stunden vorher Bescheid sagen, damit wir die Chance haben, unsere Termine zu verlegen. Sollten Sie tatsäch­lich mal einen Termin vergessen, müssen Sie den Ausfall privat tragen. Wir können Termine, die nicht statt­ge­funden haben, nicht mit der Kranken­kasse abrechnen.

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo bis Do: 8  bis 17  Uhr
Fr: 8  bis 15 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Anfahrt

Mit dem Bus:
Linie 154, HS Dammann­straße
Mit der Bahn:
Linie 109, HS Wörthstraße